Kosten der Seminare
Kosten der Seminare
Soweit die Seminarausschreibungen mit einer Gebühr „A“ und „B“ versehen sind, gilt folgende Regel: Wird die Gebühr bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn überwiesen (Zahlungseingang) gilt die verringerte Gebühr „A“. Bei Überweisung unter einer Woche oder Barzahlung oder nachträglicher Zahlung wird die Gebühr „B“ fällig.
Arbeitslose, Schüler und Studenten erhalten bei Nachweis einen Erlass um 50 Prozent auf die Teilnahmegebühr. Dies gilt nicht für Seminare Kommunale Akademie Niedersachsen und Engagement im Ehrenamt.
Die Fahrtkosten werden bis auf eine Selbstbeteiligung von 28,00 Euro in Höhe der Tarife Deutsche Bahn, 2. Klasse erstattet, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr. Eine Erstattung erfolgt nicht bei den Seminaren „Politische Verantwortung durch Mitarbeit“, Kommunale Akademie Niedersachsen und für die Seminarreihe „Engagement im Ehrenamt“.
Teilnahmeverpflichtung
Die Anmeldung verpflichtet Euch zur Teilnahme. Eine Absage sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. So können wir den Seminarplatz ggf. anderen InteressentInnen anbieten. Bei Absagen innerhalb der letzten 14 Tage folgt eine anteilige Ausfallkostenrechnung: 3-T-S (42,00 Euro; KAN 52,00 Euro), VWES (30,00 Euro), WES (21,00 Euro) und Fr/Sa (15,00). Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Gebühr zu 100% berechnet.