Parteiengesetz und Parteienfinanzierung
„Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so steht es im Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Und weiter heißt es dann: „Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft ablegen“.
Das Parteiengesetz aus dem Jahr 2002 füllt den vom Grundgesetz vorgegebenen Rahmen aus, es konkretisiert, wie die Parteien ihre Mittel verwalten dürfen, welche Einnahme- und Ausgabekonten zu führen sind und welche Anforderungen an die Vermögensrechnung bestehen.
Das Parteiengesetz fordert, um klare personelle Verantwortung festzulegen, die Einsetzung von Finanzverantwortlichen. Neben der Beachtung der rechtlichen Grundlagen gehört es auch zu den Aufgaben des Finanzverantwortlichen, für die jeweilige Gliederung einen Wirtschaftsplan aufzustellen und sich insbesondere auch um Sicherung von Einnahmen für die Partei zu kümmern.
Seminarleitung: Mechthild Brandt
ReferentInnen: Andreas Kröpelin, Walter Priebe, Marga Süsselbeck
Wochenendseminar
Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe
Teilnahmegebühr bei Vorabüberweisung bis zum 19. 11.2010 = 70,00 Euro Euro
Teilnahmegebühr bei Zahlung im Seminar = 75,00 Euro
Einzelzimmerzuschlag: 10,00 Euro
Wann & Wo
bis
Sonntag 28.11.2010 14:30 Uhr
Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe
31832 Springe
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